Regulatorische Compliance
Stand: 14. August 2026
PeptiVerifizie betreibt eine unabhängige Plattform zur Bewertung und Dokumentation von Peptidlieferanten und Analyselaboren.
Diese Erklärung beschreibt die regulatorischen, analytischen und dokumentarischen Grundsätze, die bei unseren Prüfungen berücksichtigt werden können.
Unser Ziel ist es, Transparenz, Rückverfolgbarkeit und nachvollziehbare Qualitätsinformationen innerhalb der Lieferkette für Peptide zu fördern.
1. Zweck dieser Erklärung
Diese Erklärung zur regulatorischen Compliance informiert darüber:
- Welche regulatorischen und technischen Rahmenwerke berücksichtigt werden
- Welche Nachweise von Lieferanten und Laboren verlangt werden können
- Wie Analysezertifikate und Labordokumente bewertet werden
- Wie Interessenkonflikte behandelt werden
- Unter welchen Umständen ein Verifizierungsstatus geändert oder entzogen werden kann
- Welche Grenzen die Verifizierung durch PeptiVerifizie besitzt
Die Bewertung wird risikobasiert durchgeführt und an den jeweiligen Lieferanten, das Produkt, den Verwendungszweck und die verfügbaren Nachweise angepasst.
2. Rolle von PeptiVerifizie
PeptiVerifizie ist eine unabhängige Informations- und Verifizierungsplattform.
PeptiVerifizie ist:
- Keine staatliche Behörde
- Keine Arzneimittelzulassungsbehörde
- Keine benannte Stelle
- Keine offizielle Akkreditierungsstelle
- Keine staatliche Inspektionsbehörde
- Keine medizinische oder pharmazeutische Beratungsstelle
PeptiVerifizie ist insbesondere nicht mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Europäischen Arzneimittel-Agentur oder einer anderen staatlichen Regulierungsbehörde verbunden.
Eine Bewertung durch PeptiVerifizie ersetzt keine behördliche Zulassung, Herstellungserlaubnis, GMP-Inspektion, Laborakkreditierung oder rechtliche Prüfung.
3. Regulatorischer Bewertungsrahmen
Je nach Produkt, Verwendungszweck und Tätigkeit des Lieferanten können bei der Prüfung unter anderem folgende Rahmenwerke berücksichtigt werden:
EU-GMP
Die Leitlinien der Guten Herstellungspraxis der Europäischen Union sind im EudraLex-Band 4 zusammengefasst.
Sie enthalten Anforderungen unter anderem an:
- Pharmazeutische Qualitätssysteme
- Personal und Verantwortlichkeiten
- Räumlichkeiten und Ausrüstung
- Dokumentation
- Herstellung
- Qualitätskontrolle
- Ausgelagerte Tätigkeiten
- Beschwerden und Produktrückrufe
- Selbstinspektionen
- Datenintegrität
- Risikomanagement
Ein Hinweis auf EU-GMP bedeutet nicht automatisch, dass ein Lieferant oder Produkt GMP-zertifiziert ist.
Ein GMP-Status wird nur dann als bestätigt bezeichnet, wenn geeignete und gültige behördliche Nachweise vorliegen und der dokumentierte Geltungsbereich die betreffende Tätigkeit abdeckt.
ISO/IEC 17025
ISO/IEC 17025 enthält Anforderungen an die Kompetenz, Unparteilichkeit und konsistente Arbeitsweise von Prüf- und Kalibrierlaboren.
Bei der Bewertung eines Analyselabors können insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Gültigkeit der Akkreditierung
- Identität der Akkreditierungsstelle
- Akkreditierter Prüfungsumfang
- Verwendete Analyseverfahren
- Qualifikation des Personals
- Kalibrierung und Wartung der Geräte
- Rückverfolgbarkeit von Messungen
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Ergebnisberichte
- Umgang mit Abweichungen
Eine allgemeine Akkreditierung des Labors bedeutet nicht automatisch, dass jede durchgeführte Peptidanalyse vom akkreditierten Umfang erfasst ist.
PeptiVerifizie kann daher prüfen, ob die konkrete Methode oder Analyseart im veröffentlichten Akkreditierungsumfang enthalten ist.
Europäisches Arzneibuch
Das Europäische Arzneibuch, Ph. Eur., enthält offizielle Qualitätsstandards für Arzneimittel, pharmazeutische Wirkstoffe, Ausgangsstoffe und bestimmte Prüfverfahren.
Soweit anwendbar, können bei unserer Bewertung berücksichtigt werden:
- Gültige Monografien
- Allgemeine Kapitel
- Referenzstandards
- Identitätsprüfungen
- Reinheitsanforderungen
- Prüfungen auf Verunreinigungen
- Mikrobiologische Anforderungen
- Anforderungen an Ausgangsstoffe und Hilfsstoffe
Eine Bezugnahme auf das Europäische Arzneibuch ist nur zulässig, wenn die verwendete Methode, Spezifikation und Referenz korrekt angewendet werden.
ICH-Leitlinien
Bei analytischen Verfahren und Qualitätssystemen können einschlägige Leitlinien des International Council for Harmonisation berücksichtigt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- ICH Q2 zur Validierung analytischer Verfahren
- ICH Q7 zur Guten Herstellungspraxis für Wirkstoffe
- ICH Q9 zum Qualitätsrisikomanagement
- ICH Q10 zu pharmazeutischen Qualitätssystemen
- ICH Q14 zur Entwicklung analytischer Verfahren
Die Anwendbarkeit einer bestimmten ICH-Leitlinie hängt vom Produkt, Verwendungszweck und regulatorischen Status ab.
4. Risikobasierter Bewertungsansatz
PeptiVerifizie verwendet einen risikobasierten Ansatz.
Der Umfang einer Prüfung kann davon abhängen:
- Welche Produkte angeboten werden
- Für welchen Verwendungszweck die Produkte bestimmt sind
- In welchen Ländern der Lieferant tätig ist
- Ob der Lieferant selbst herstellt oder nur vertreibt
- Ob Herstellung oder Analytik ausgelagert werden
- Welche Zertifikate und Genehmigungen vorliegen
- Ob frühere Beschwerden oder Abweichungen bekannt sind
- Welche Risiken mit dem Produkt verbunden sind
- Ob die Lieferkette nachvollziehbar dokumentiert ist
Eine höhere Risikokategorie kann zu zusätzlichen Dokumentationsanforderungen, Laborprüfungen oder häufigeren Neubewertungen führen.
5. Anforderungen an Lieferanten
Ein Lieferant kann aufgefordert werden, folgende Informationen und Nachweise vorzulegen:
- Vollständiger Unternehmensname
- Rechtsform und Registrierungsdaten
- Geschäftsanschrift
- Verantwortliche Ansprechpartner
- Herstellungs- und Lagerstandorte
- Angaben zu Auftragsherstellern
- Angaben zu beauftragten Analyselaboren
- Herstellungs- oder Vertriebserlaubnisse
- GMP- oder GDP-Nachweise, soweit anwendbar
- Qualitätsmanagementdokumente
- Produktspezifikationen
- Chargenprotokolle
- Analysezertifikate
- Herkunftsnachweise
- Dokumente zur Rückverfolgbarkeit
- Verfahren zum Umgang mit Beschwerden
- Verfahren für Rückrufe und Sicherheitsmeldungen
Der Lieferant ist dafür verantwortlich, vollständige, richtige, aktuelle und authentische Unterlagen einzureichen.
Gefälschte, manipulierte oder irreführende Dokumente führen grundsätzlich zur Ablehnung oder Aussetzung der Verifizierung.
6. Anforderungen an Analyselabore
Analyselabore, deren Ergebnisse im Rahmen einer Bewertung berücksichtigt werden, sollten ihre technische Kompetenz und Unabhängigkeit nachvollziehbar belegen können.
Dabei können insbesondere geprüft werden:
- Rechtliche Identität des Labors
- Standort des Labors
- Gültige Akkreditierungen
- Akkreditierungsumfang
- Qualifikation des Personals
- Verwendete Geräte
- Eingesetzte Prüfmethoden
- Methodenvalidierung oder Methodenverifizierung
- Kalibrierungs- und Wartungsnachweise
- Qualitätssicherung
- Teilnahme an Eignungsprüfungen
- Umgang mit Referenzstandards
- Probenannahme und Probenlagerung
- Dokumentation der Messergebnisse
- Unabhängigkeit vom geprüften Lieferanten
PeptiVerifizie bevorzugt Ergebnisse unabhängiger Labore, deren Kompetenz für die betreffende Untersuchung nachvollziehbar dokumentiert ist.
7. Überprüfung von Analysezertifikaten
Ein Certificate of Analysis, nachfolgend „COA“, wird nicht allein aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes akzeptiert.
Bei der Prüfung eines COA können unter anderem folgende Merkmale bewertet werden:
- Vollständiger Name und Anschrift des Labors
- Identifikation des Auftraggebers
- Produkt- oder Probenbezeichnung
- Chargen- oder Probennummer
- Datum des Probeneingangs
- Datum der Analyse
- Datum der Berichterstellung
- Verwendete Analysemethode
- Messergebnisse und Einheiten
- Spezifikationsgrenzen
- Name oder Unterschrift der verantwortlichen Person
- Berichts- oder Zertifikatsnummer
- Hinweis auf den Akkreditierungsstatus
- Nachvollziehbarkeit von Änderungen
- Authentizität des Dokuments
PeptiVerifizie kann das ausstellende Labor kontaktieren, um die Echtheit eines COA zu bestätigen.
Ein Zertifikat kann abgelehnt werden, wenn:
- Das Labor nicht identifiziert werden kann.
- Angaben fehlen oder widersprüchlich sind.
- Die Chargennummer nicht nachvollziehbar ist.
- Das Zertifikat erkennbare Veränderungen aufweist.
- Das Labor die Ausstellung nicht bestätigt.
- Die Methode nicht für den angegebenen Zweck geeignet ist.
- Der Akkreditierungsumfang falsch oder irreführend dargestellt wird.
8. Analytische Prüfverfahren
Abhängig vom Produkt und Prüfzweck können unter anderem folgende Verfahren berücksichtigt werden:
- Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
- Flüssigkeitschromatographie mit Massenspektrometrie
- Massenspektrometrie
- Aminosäureanalyse
- Wassergehaltsbestimmung
- Restlösungsmittelprüfung
- Prüfung auf elementare Verunreinigungen
- Endotoxinprüfung
- Mikrobiologische Prüfung
- Sterilitätsprüfung, soweit erforderlich
- Identitäts- und Reinheitsprüfung
Ein hoher chromatographischer Reinheitswert allein bestätigt nicht automatisch:
- Die vollständige Identität des Produkts
- Die korrekte Peptidsequenz
- Die angegebene Wirkstoffmenge
- Die Abwesenheit aller relevanten Verunreinigungen
- Die Sterilität
- Die Freiheit von Endotoxinen
- Die Eignung für die Anwendung am Menschen
Deshalb kann PeptiVerifizie mehrere komplementäre Prüfmethoden oder zusätzliche Nachweise verlangen.
9. Methodenvalidierung und Ergebnisqualität
Analytische Methoden sollten für ihren vorgesehenen Zweck geeignet sein.
Soweit anwendbar, können folgende Validierungsmerkmale berücksichtigt werden:
- Spezifität oder Selektivität
- Richtigkeit
- Präzision
- Wiederholbarkeit
- Zwischenpräzision
- Linearität
- Arbeitsbereich
- Nachweisgrenze
- Bestimmungsgrenze
- Robustheit
- Systemeignung
Bei nicht standardisierten oder vom Labor selbst entwickelten Verfahren können zusätzliche Nachweise zur wissenschaftlichen Eignung verlangt werden.
10. Probenahme und Rückverfolgbarkeit
Ein Analyseergebnis ist nur dann aussagekräftig, wenn die untersuchte Probe eindeutig einer bestimmten Charge zugeordnet werden kann.
Daher können unter anderem folgende Informationen verlangt werden:
- Chargennummer
- Herstellungsdatum
- Verfalls- oder Wiederholungsprüfdatum
- Probenahmedatum
- Identität der Person, die die Probe entnommen hat
- Art der Probenahme
- Versiegelung der Probe
- Transportbedingungen
- Lagerbedingungen
- Übergabe- und Empfangsnachweise
- Dokumentierte Chain of Custody
Wenn die Lieferkette der Probe nicht nachvollzogen werden kann, kann das Analyseergebnis als eingeschränkt aussagekräftig eingestuft werden.
11. Datenintegrität
Analytische und regulatorische Unterlagen sollten den Grundsätzen guter Dokumentationspraxis entsprechen.
PeptiVerifizie kann insbesondere berücksichtigen, ob Daten:
- Einer verantwortlichen Person zugeordnet werden können
- Lesbar sind
- Zeitnah dokumentiert wurden
- Im Original oder als überprüfbare Kopie vorliegen
- Richtig und vollständig sind
- Gegen unbemerkte Änderungen geschützt sind
- Während der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist verfügbar bleiben
Nicht dokumentierte Änderungen, fehlende Rohdaten oder widersprüchliche Aufzeichnungen können zu zusätzlichen Prüfungen oder zur Ablehnung führen.
12. Umgang mit der Kennzeichnung „Research Use Only“
Die Kennzeichnung „Research Use Only“, „For Research Use Only“ oder „Not for Human Consumption“ wird im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.
Eine solche Kennzeichnung allein:
- Ersetzt keine rechtliche Produktklassifizierung.
- Befreit einen Anbieter nicht automatisch von regulatorischen Verpflichtungen.
- Legitimiert keine irreführende Vermarktung.
- Erlaubt nicht automatisch den Verkauf in jedem Land.
- Beweist nicht, dass ein Produkt tatsächlich ausschließlich zu Forschungszwecken verwendet wird.
Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Zweckbestimmung, Aufmachung, Werbung, Vertriebsform und Kommunikation des Lieferanten.
Jeder Lieferant ist selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Anforderungen in den Ländern einzuhalten, in denen er Produkte anbietet oder vertreibt.
13. Produktklassifizierung und Marktzugang
Die Aufnahme in das PeptiVerifizie-Verzeichnis bedeutet nicht, dass ein Produkt:
- Als Arzneimittel zugelassen ist.
- Eine Marktzulassung besitzt.
- Als Medizinprodukt registriert ist.
- Rechtmäßig an Verbraucher abgegeben werden darf.
- Für die Anwendung am Menschen geeignet ist.
- Behördlich geprüft oder genehmigt wurde.
Die regulatorische Klassifizierung eines Peptids kann je nach Produkt, Aufmachung, Zweckbestimmung und Land unterschiedlich sein.
Lieferanten und Nutzer müssen die jeweils geltenden nationalen und europäischen Vorschriften eigenständig prüfen.
14. Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
PeptiVerifizie verpflichtet sich zu einer möglichst unabhängigen und nachvollziehbaren Bewertung.
Ein Lieferant darf keinen positiven Verifizierungsstatus kaufen.
Zahlungen für Laboranalysen, administrative Bearbeitung oder technische Prüfleistungen garantieren kein bestimmtes Ergebnis.
Mögliche Interessenkonflikte sollen:
- Identifiziert
- Dokumentiert
- Bewertet
- Angemessen kontrolliert
werden.
Personen mit einem wesentlichen Interessenkonflikt sollen nicht allein über den Verifizierungsstatus eines Lieferanten entscheiden.
15. Verifizierungsstatus
PeptiVerifizie kann unter anderem folgende Status verwenden:
Verifiziert
Die zum Zeitpunkt der Prüfung verlangten Nachweise wurden in ausreichendem Umfang vorgelegt und die festgelegten Prüfkriterien wurden erfüllt.
Prüfung ausstehend
Eine Bewertung wurde begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen.
In Überprüfung
Neue Informationen, Beschwerden oder Abweichungen werden aktuell geprüft.
Nicht verifiziert
Es liegen keine ausreichenden Nachweise für eine positive Verifizierung vor.
Abgelehnt
Die Bewertungskriterien wurden nicht erfüllt oder wesentliche Nachweise fehlen.
Suspendiert
Ein zuvor erteilter Status wurde vorübergehend ausgesetzt, beispielsweise aufgrund neuer Informationen oder laufender Untersuchungen.
Ein Verifizierungsstatus ist zeitlich und sachlich begrenzt. Er kann jederzeit neu bewertet werden.
16. Laufende Überwachung
Ein positiver Status gilt nicht unbegrenzt.
PeptiVerifizie kann eine Neubewertung durchführen:
- In regelmäßigen Abständen
- Nach Ablauf relevanter Zertifikate
- Bei Änderungen des Herstellungsstandorts
- Bei einem Wechsel des Analyselabors
- Bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse
- Nach Beschwerden
- Bei neuen Sicherheitsinformationen
- Bei auffälligen oder widersprüchlichen Analyseergebnissen
- Bei regulatorischen Änderungen
- Bei Änderungen des Produktsortiments
Lieferanten sind verpflichtet, wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
17. Beschwerden und Meldungen
Nutzer, Labore und Lieferanten können Hinweise auf mögliche Qualitäts-, Sicherheits- oder Dokumentationsprobleme melden.
Eine Meldung sollte möglichst enthalten:
- Name des betroffenen Lieferanten
- Produktbezeichnung
- Chargennummer
- Beschreibung des Problems
- Relevante Dokumente oder Bilder
- Datum des Vorfalls
- Kontaktdaten für Rückfragen
Meldungen können an Kontakt@peptiverifizie.com gesendet werden.
PeptiVerifizie kann zusätzliche Informationen anfordern und den betroffenen Lieferanten zur Stellungnahme auffordern.
18. Maßnahmen bei Abweichungen
Bei festgestellten oder vermuteten Abweichungen kann PeptiVerifizie insbesondere:
- Zusätzliche Dokumente verlangen
- Eine erneute Laboranalyse verlangen
- Einen Verifizierungsstatus vorübergehend aussetzen
- Einen Warnhinweis veröffentlichen
- Informationen korrigieren
- Einen Eintrag entfernen
- Die Verifizierung widerrufen
- Den Zugang zu Prüfsiegeln untersagen
- Zuständige Behörden informieren, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht
Die Maßnahme richtet sich nach Art, Schwere und Nachweisbarkeit der Abweichung.
19. Transparenz und Grenzen der Bewertung
PeptiVerifizie bemüht sich um sorgfältige, sachliche und nachvollziehbare Bewertungen.
Eine Bewertung stellt jedoch keine Garantie dafür dar, dass:
- Alle übermittelten Informationen vollständig sind.
- Jede Charge dieselbe Qualität besitzt.
- Nach der Prüfung keine Änderungen vorgenommen wurden.
- Ein Produkt für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
- Ein Lieferant in jedem Land sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Ein Produkt sicher oder wirksam für die Anwendung am Menschen ist.
Nutzer müssen vor medizinischen, rechtlichen, regulatorischen oder geschäftlichen Entscheidungen eigene Prüfungen durchführen und geeignete Fachpersonen konsultieren.
20. Aktualisierung des Bewertungsrahmens
Gesetze, Leitlinien, technische Standards und wissenschaftliche Verfahren können sich ändern.
PeptiVerifizie kann diese Erklärung und seine internen Bewertungskriterien aktualisieren, um:
- Neue gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen
- Änderungen regulatorischer Leitlinien umzusetzen
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubeziehen
- Prüfverfahren zu verbessern
- Neue Risiken angemessen zu berücksichtigen
Die aktuelle Version wird mit dem Datum der letzten Aktualisierung veröffentlicht.
21. Kontakt
Fragen zur regulatorischen Compliance oder zu einem Verifizierungsstatus können gerichtet werden an:
PeptiVerifizie
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Deutschland
E-Mail: Kontakt@peptiverifizie.com